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Rücknahmepflicht: Leuchtenshop verliert vor BGH

Veröffentlicht von admin am 02/10/2009 – 15:45Noch kein Kommentar

Wir hatten vor einiger Zeit über einen interessanten Rechtsstreit berichtet.

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, bestellte am 7. Oktober 2007 über die Internetplattform der Beklagten unter anderem drei Leuchtenzu einem Gesamtpreis von 766 €. Sie gab dabei als Liefer- und Rechnungsadresse ihren Namen (ohne Berufsbezeichnung) und die Anschrift der “Kanzlei Dr. B.” an, bei der sie tätig war. Die Klägerin erklärte am 19./21. November 2007 den Widerruf ihrer Vertragserklärung mit der Begründung, dass die Leuchten für ihre Privatwohnung bestimmt gewesen seien und ihr deshalb ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 355 Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 312b Abs. 1) zustehe, über das sie von der Beklagten nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei.

Sie hat mit ihrer Klage unter anderem die Rückzahlung des Kaufpreises von 766 € begehrt. Vor dem  Amtsgericht hat die Anwältin gewonnen. Die nächste Instanz gab dem Online-Shop recht, da “die Klägerin nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht als Verbraucherin gehandelt habe und ihr daher ein Widerrufsrecht nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften nicht zustehe” – auf normaldeutsch also, der Shopbetreiber konnte nicht erkennen, dass es sich um eine Verbraucherin handelte.

Die vom Berufungsgericht beim Bundesgerichtshof zugelassene Revision, mit der die Klägerin die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erstrebte, hatte Erfolg.

Der BGH vertritt in dem Urteil die Meinung, dass wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Verbrauchereigenschaft oder Unternehmereigenschaft vorliegt, der Händler von der Verbrauchereigenschaft auszugehen habe und damit die Rücknahmepflicht und die Belehrungspflicht gilt. Das rechtsgeschäftliche Handeln ist auch in den Fällen, wo dieselbe natürliche Person Verbraucher und gleichzeitig Unternehmer ist, nur dann dem Unternehmensbereich zuzuordnen, wenn der Besteller das eindeutig zu erkennen gibt.

Zur Presseinfo des BGH



[[T_F]]Data Leak Prevention – Data Security Solutions – Information Theft Protection, Detection and Prevention Software Productstracefusion_signature=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[[T_F]]

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